Steuerliche Behandlung von CFD-Trades
Für CFDs gibt es in Deutschland leider keine steuerlichen Sonderregelung zu Gunsten des Anlegers. CFDs werden also in Deutschland rein steuerlich wie Aktien behandelt. Kursgewinne sind erst nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei.
Im CFD-Mutterland Großbritannien sieht es da ganz anders aus. Jeder Anleger, der in GB Aktien hält, zahlt eine Stamp-Steuer (Stempelsteuer). Da CFDs keine Aktien sind und nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs abgerechnet wird, entfällt die Stamp Duty.
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